Rechtsgebiet

Bußgeld und Ordnungswidrigkeit


Die meisten Verkehrsteilnehmer sind früher oder später einmal von einer Verkehrsordnungswidrigkeit betroffen. Wenn sogar ein Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg drohen, sollte der Bußgeldbescheid unbedingt geprüft werden. Fahranfänger können eintragungspflichtige Verstöße sogar besonders hart treffen.

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid, eine Verwarnung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids Einspruch einlegen können.
Wir prüfen die Ihnen vorgeworfene Geschwindigkeits­überschreitung, den Rotlichtverstoß, den Abstandsverstoß etc. Angriffspunkte wären zum Beispiel ein ungeeignetes Foto, Fehlbedienungen des Messgerätes, Messungen mit ungeeichten Geräten, eine überlange Verfahrensdauer.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere zu folgenden Punkten:
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Trunkenheitsfahrten 
  • Fahrten unter Drogeneinfluss
  • Fahrverbote 
  • Führerscheinentzug
  • Fahrererlaubnisentzug der Führerscheinstelle/MPU