Rechtsgebiet
Bußgeld und Ordnungswidrigkeit
Die meisten Verkehrsteilnehmer sind früher oder später einmal von einer Verkehrsordnungswidrigkeit betroffen. Wenn sogar ein Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg drohen, sollte der Bußgeldbescheid unbedingt geprüft werden. Fahranfänger können eintragungspflichtige Verstöße sogar besonders hart treffen.
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid, eine Verwarnung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids Einspruch einlegen können.