Rechtsgebiet

Nachlassrecht und Erbrecht


Im Erbrecht müssen sowohl die finanziellen Folgen, als auch die emotionalen Folgen im Auge behalten werden. Wir beraten Sie sowohl vorsorgend bei der Gestaltung von Testamenten, Patienten­verfügungen, als auch nach dem Erbfall mit der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Bei der Gestaltung von Testamenten und Schenkungen zu Lebzeiten ist es besonders wichtig, stets auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. Hier steht Ihnen unser Kooperationspartner, die Steuerkanzlei Theurer + Rauch, kompetent zur Verfügung.