Rechtsgebiet

Fachanwältin Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu meinen Mandanten. 

Für Arbeitgeber gestalte ich Arbeitsverträge und berate bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie zum Beispiel durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Bei der Beratung von Arbeitnehmern steht neben der Interessen­wahrung im Arbeitsleben der Kündigungsschutz sowie die Verhandlung von Abfindungen im Vordergrund. Sollten Sie eine Kündigung erhalten, müssen Sie sich umgehend mit mit mir in Verbindung setzen, da das Gesetz hier Fristen vorschreibt, die rasches Handeln erfordern.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie gerne in allen Fragen des Arbeitsrechts:
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen 
  • Abmahnung 
  • Kündigung 
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge 
  • Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse 
  • Elternzeit 
  • Abfindungsvereinbarungen
  • Stellenausschreibungen 
  • AGG/Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 
  • Mobbing/Haftung des Arbeitgebers