Rechtsgebiet
Fachanwältin Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu meinen Mandanten.
Für Arbeitgeber gestalte ich Arbeitsverträge und berate bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie zum Beispiel durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Bei der Beratung von Arbeitnehmern steht neben der Interessenwahrung im Arbeitsleben der Kündigungsschutz sowie die Verhandlung von Abfindungen im Vordergrund. Sollten Sie eine Kündigung erhalten, müssen Sie sich umgehend mit mit mir in Verbindung setzen, da das Gesetz hier Fristen vorschreibt, die rasches Handeln erfordern.