Rechtsanwältin Kempten

Kosten & Gebühren


Für die Erstberatung bei Verbrauchern fällt maximal eine Erst­beratungs­gebühr von 226,10 € (inkl. MwSt.) an.

Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir mit Ihnen Ihren Fall, beraten Sie hin­sichtlich der geltenden Rechtslage und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Falls die Angelegenheit mit diesem ersten Beratungsgespräch abgeschlossen werden kann, fallen für Sie keine weiteren Kosten an. 

Wenn eine Erstberatung zur Klärung Ihrer Angelegenheit nicht ausreicht, so fallen für weitere Rechtsanwaltsleistungen Gebühren an.
Wir berechnen unser Honorar nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz, wobei sich die Höhe der Gebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert und nach dem Arbeitsaufwand richtet.

Wir besprechen mit Ihnen in jedem Verfahrensstadium die Höhe der Kosten, die auf Sie zukommen werden. 

Alternativ zur Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwalts­vergütungs­gesetzes besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, nach Zeitaufwand oder durch Pauschalhonorar abzurechnen, oder sogar Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Einzelheiten hierzu besprechen wir gerne mit Ihnen.
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Gerne können Sie telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular Kontakt mit uns aufnehmen und einen Termin vereinbaren.