Rechtsanwältin Kempten
Kosten & Gebühren
Für die Erstberatung bei Verbrauchern fällt maximal eine Erstberatungsgebühr von 226,10 € (inkl. MwSt.) an.
Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir mit Ihnen Ihren Fall, beraten Sie hinsichtlich der geltenden Rechtslage und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Falls die Angelegenheit mit diesem ersten Beratungsgespräch abgeschlossen werden kann, fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Wenn eine Erstberatung zur Klärung Ihrer Angelegenheit nicht ausreicht, so fallen für weitere Rechtsanwaltsleistungen Gebühren an.
Wir berechnen unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei sich die Höhe der Gebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert und nach dem Arbeitsaufwand richtet.
Wir besprechen mit Ihnen in jedem Verfahrensstadium die Höhe der Kosten, die auf Sie zukommen werden.
Alternativ zur Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, nach Zeitaufwand oder durch Pauschalhonorar abzurechnen, oder sogar Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Einzelheiten hierzu besprechen wir gerne mit Ihnen.