Rechtsgebiet

Fachanwältin Strafrecht


"Ohne meinen Anwalt sage ich nichts." So berühmt dieser Satz aus diversen Fernsehkrimis auch ist, so wichtig ist er auch im wahren Leben.

Bevor Sie eine Aussage als Beschuldigte/r bei der Polizei tätigen, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, damit Ihre Rechte umfassend gewahrt werden können. 

In bestimmten Fällen haben Sie sogar einen Anspruch darauf, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Äußern Sie gegenüber den Behörden unbedingt, dass Sie möchten, dass ich Ihnen beigeordnet werde. Ansonsten entscheidet das Gericht, welcher Anwalt bzw. welche Anwältin Ihnen beigeordnet wird. Ein Wechsel ist danach nicht mehr möglich.
Als Fachanwältin für Strafrecht berate und vertrete ich Sie gerne in sämtlichen Bereichen des Strafrechts, insbesondere
  • Allgemeines Strafrecht (Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug etc.)
  • Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht (Fahren ohne Fahrererlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrverbot, Fahrererlaubnis/- Führerscheinentzug etc.)
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmitteldelikte (Drogendelikte)
  • Korruptionsstrafrecht (im Gesundheitswesen, der „neue“ § 299a und § 299b StGB)
  • Kapitalstrafrecht
  • Opferstrafrecht (Nebenklage, Adhäsionsverfahren)
  • Nachstellung (Stalking)