Rechtsgebiet

Inkasso / Mahnbescheids­verfahren


Kennen Sie auch Aussagen wie ... "habe ich gestern überwiesen" oder "da habe ich wohl die falsche Bankverbindung notiert"? Offene Forderungen für bereits erbrachte Leistungen belasten sowohl private Gläubiger als auch Unternehmer.
Reagieren Sie deshalb bereits bei geringfügiger Überschreitung Ihrer Zahlungsziele umgehend. Die Chance Ihre Ansprüche durchzusetzen ist dann umso größer. Die Übertragung an ein Inkassobüro ist übrigens nicht notwendig, da wir alle erforderlichen Dienstleistungen abdecken.